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Restructuring

VORINSOLVENZLICHE BERATUNG

Weichenstellung für eine erfolgreiche Sanierung

Die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Sanierung werden bereits vor einem Insolvenzantrag gestellt. In dieser Phase ist die richtige Vorbereitung und die Auswahl der beteiligten Partner und Insolvenzverwalter von zentraler Bedeutung. Redwood Partners unterstützt Sie dabei, die richtigen Entscheidungen frühzeitig zu treffen und Ihre Handlungsalternativen sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu bewerten.

Unser Ziel: Haftungsrisiken minimieren, Transparenz schaffen und gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Strategie entwickeln, die den Fortbestand Ihres Unternehmens sichert.

Wir verfügen über ein breites Netzwerk erfahrener Insolvenzverwalter, die wir Ihnen gerne vermitteln, um den Sanierungsprozess optimal zu gestalten. So stellen wir sicher, dass Sie mit den richtigen Experten zusammenarbeiten – vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Umsetzung.

> Ablauf eines Insolvenzverfahren

UNSER ANGEBOT - IHR MEHRWERT

Vorinsolvenzliche Beratung

Ausschluss der Antragspflicht

Die vorinsolvenzliche Beratung verschafft Ihnen einen klaren Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens. Das Hauptziel besteht darin, zunächst das Krisenstadium zu bestimmen und zu prüfen, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht.

Nach der Insolvenzordnung (InsO) gibt es drei Hauptgründe für die Antragstellung, die jeweils unterschiedliche Lösungsansätze erfordern:

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – Es ist absehbar, dass das Unternehmen in naher Zukunft zahlungsunfähig wird.
  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) – Das Unternehmen ist nicht in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.
  • Überschuldung (§ 19 InsO) – Die Schulden übersteigen das Vermögen des Unternehmens, es sei denn, eine positive Fortführungsprognose besteht.
Außergerichtliche Sanierung

Im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung besteht die Möglichkeit, Ihr Unternehmen ohne die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu stabilisieren und zu sanieren. Dabei wird in der Regel ein Sanierungskonzept nach IDW S6-Standard entwickelt, das die finanzielle und operative Restrukturierung gezielt steuert.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Sanierung ist das aktive Liquiditätsmanagement, bei dem verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Liquidität umgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Working Capital Management zur Freisetzung gebundener Mittel
  • Operative Sanierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung
  • Beiträge der Stakeholder (z. B. Verhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten und Investoren)

Die außergerichtliche Sanierung bietet eine flexible und diskrete Alternative zur gerichtlichen Sanierung, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu sichern.

Sanierung in der Insolvenz

Alternativ bietet das Insolvenzverfahren ebenfalls die Möglichkeit, ein Unternehmen erfolgreich zu restrukturieren. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung (§ 270a InsO) kann dabei ein äußerst sinnvolles Instrument sein, insbesondere wenn es darum geht, die Passivseite zu restrukturieren, Verbindlichkeiten neu zu ordnen oder sich gezielt von defizitären Geschäftsbereichen zu trennen.

Diese Form der Sanierung ermöglicht es dem Unternehmen, unter der Kontrolle der Geschäftsführung zu bleiben, während ein Sachwalter den Prozess überwacht. Die Eigenverwaltung bietet eine hohe Flexibilität, um Maßnahmen schnell und effizient umzusetzen, ohne den kompletten Geschäftsbetrieb aufzugeben.

Neben der Eigenverwaltung kann auch die klassische Sanierung im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens eine Lösung sein, wenn eine tiefgreifende Restrukturierung erforderlich ist. Ziel ist es in beiden Fällen, das Unternehmen wettbewerbsfähig aufzustellen und langfristig zu sichern.

DER ABLAUF

Insolvenzantragstellung

Die Insolvenzantragstellung ist ein klar geregelter Prozess, bei dem es entscheidend ist, die richtigen Weichen frühzeitig zu stellen. Zunächst wird geprüft, ob einer der Insolvenzgründedrohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – vorliegt. Sobald diese Analyse abgeschlossen ist, beginnt die Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen, darunter eine aktuelle Vermögensübersicht, eine detaillierte Gläubigerliste sowie – falls eine Sanierung angestrebt wird – ein entsprechendes Konzept zur Fortführung des Unternehmens.

Der Antrag wird anschließend beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Dieses prüft die Unterlagen und leitet das vorläufige Insolvenzverfahren ein. In dieser Phase wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder Sachwalter (bei Eigenverwaltung) bestellt. Er sorgt dafür, dass das Vermögen gesichert bleibt, und prüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Nach Abschluss der Prüfung entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Falls eine Sanierung gewünscht ist, wird in vielen Fällen ein Insolvenzplan erstellt, der die Maßnahmen zur Restrukturierung beschreibt. Bei erfolgreicher Umsetzung wird das Verfahren abgeschlossen, und das Unternehmen kann fortgeführt werden.

Unsere Unterstützung: Redwood Partners begleitet Sie in jeder Phase des Prozesses – von der Prüfung der Insolvenzantragspflichten über die Erstellung der Unterlagen bis hin zur Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht. Dank unseres Netzwerks vermitteln wir Ihnen erfahrene Rechtsberater, um die besten Partner für Ihre Situation zu gewinnen. So schaffen wir die Grundlage für eine sichere und transparente Abwicklung.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit

Überschuldung

EIGENVERWALTUNG

SANIERUNG IN EIGENVERWALTUNG

Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich während eines Insolvenzverfahrens eigenständig zu sanieren. Die bestehende Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Verfahren unter der Aufsicht eines Sachwalters selbst durch. Im Gegensatz zum klassischen Insolvenzverfahren übernimmt kein externer Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen.

Diese Form der Sanierung stärkt das Vertrauen bei Geschäftspartnern und Kunden, da das Unternehmen weiterhin von den bekannten Ansprechpartnern geleitet wird. Gleichzeitig ermöglicht die Eigenverwaltung eine zielgerichtete Umsetzung von operativen und finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen.

Erfahrene Sanierungsmanager (CROs) oder Generalbevollmächtigte können das Management unterstützen und die Effizienz der eingeleiteten Maßnahmen deutlich steigern. Dadurch wird der Erfolg der Sanierung nachhaltig erhöht.

Der Insolvenzplan – Individuelle Sanierungslösung

Ein wesentlicher Bestandteil der Eigenverwaltung ist der Insolvenzplan nach §§ 217–269 InsO. Dieser Plan ist das zentrale Sanierungsinstrument und dient dazu, eine maßgeschneiderte Lösung für die wirtschaftliche Stabilisierung des Unternehmens zu entwickeln.

Der Insolvenzplan enthält zwei zentrale Komponenten:

  1. Den darstellenden Teil, der die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens beschreibt und die geplanten Maßnahmen erläutert.
  2. Den gestaltenden Teil, der konkrete Regelungen zur Schuldenreduzierung, Rückzahlungsmodalitäten und Restrukturierung der Verbindlichkeiten enthält.

Ziel des Insolvenzplans ist es, das Unternehmen wirtschaftlich zu stabilisieren und zugleich den Gläubigern eine faire und transparente Lösung anzubieten. Nach der Zustimmung der Gläubigerversammlung und der gerichtlichen Bestätigung wird der Insolvenzplan verbindlich umgesetzt.

Formen der Eigenverwaltung

  1. Eigenverwaltung nach § 270b InsO:
    Die Geschäftsführung übernimmt eigenständig die Aufgaben des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, während ein Sachwalter das Verfahren überwacht. Die unternehmerische Kontinuität bleibt erhalten, und Sanierungsmaßnahmen können schnell umgesetzt werden.

  2. Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO:
    Diese besondere Form der Eigenverwaltung richtet sich an Unternehmen, die sich in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit befinden. Das Schutzschirmverfahren dient der Entwicklung eines Insolvenzplans mit dem Ziel, den Geschäftsbetrieb zu erhalten und das Unternehmen erfolgreich zu restrukturieren.

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